Handlungsfeld 8
Partizipation und Interessenvertretung.
In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mitwirken.
Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK verpflichtet dazu, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, Menschen mit Behinderungen aktiv einzubeziehen.
Dazu gehört das Recht und die Möglichkeit zu wählen und gewählt zu werden. Entsprechend müssen Wahlverfahren, Wahleinrichtungen und -materialien zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sein.
Zudem soll ein Umfeld gefördert werden, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mitwirken können. Dazu soll die Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen in nichtstaatlichen Organisationen, Vereinigungen sowie politischen Parteien unterstützt werden. Gefördert wird zudem die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene vertreten.
(Auszug Fokus-LAP 2022)